Infos im Überbliick

Fahrradmitnahme

In den ÖBB Zügen haben Sie eine Reihe an Möglichkeiten, Ihr Fahrrad mitzunehmen.

Von der gemütlichen Fahrt um den See bis zur Gipfeltour mit dem Mountainbike: Unzählige Radwege laden in ganz Österreich zum Radeln ein. In den ÖBB Zügen haben Sie eine Reihe an Möglichkeiten, Ihr Fahrrad mitzunehmen. Sie können Ihr Fahrrad in den meisten Nah- und Fernverkehrszügen mitnehmen. In Österreich brauchen Sie dafür ein spezielles Radticket zum Preis von 10% des ÖBB-Vollpreises der 2. Klasse für die Fahrtstrecke (mindestens € 2,-). Außerdem können Sie Wochen- oder Monatskarten für Ihr Fahrrad kaufen. Für internationale Strecken bieten wir Ihnen das Biking International Ticket zum Preis von € 12,- an.

Ein Hinweis für alle E-Biker*innen: In den Zügen gibt es keine Ladestationen für Fahrrad-Akkus. Die Steckdosen in den Wagen sind nur für Kleingeräte geeignet. Bitte sorgen Sie daher vor der Reise für volle Akkus!

Ich bin dann mal weg - das Einfach-Raus-Radticket

Zug- und Radticket zusammen. Einfach und bequem ist das. Gruppenticket für 2 - 5 Personen, der Preis wird nach der Anzahl der Personen berechnet (vom Alter unabhängig). Gilt in Österreich in den Zügen des Nah- und Regionalverkehrs (S-Bahn, REX, nicht in RJ, EC oder IC). Gilt nicht für Fahrten mit Ein- und Ausstieg innerhalb des Verkehrsverbundes Vorarlberg. Gültig am gewählten Tag: Samstag, Sonn- und Feiertag ganztägig bis 03:00 Uhr des Folgetages, Montag bis Freitag, 09:00 Uhr bis 03:00 Uhr des Folgetages.

Haus-Haus-Gepäck

Reisen Sie mit leichtem Gepäck und buchen Sie den Gepäckversand für einen bequemen Start in den Urlaub! 

  • Gepäckversand von Haus zu Haus in Österreich, Südtirol und in Deutschland
  • Unlimitierte Gepäckanzahl bis jeweils 30 kg und 300 cm Gurtmaß pro Stück
  • Geld-zurück-Garantie* bei Nichteinhaltung der Abhol- oder Zustellzeiten
  • Telefonisches Fahreraviso ca. 30 Minuten vor Abholung/Zustellung
  • Sendungsverfolgung
  • Haftung bis € 800,- pro Gepäckstück
  • Änder- und stornierbar bis 3 Werktage vor dem Abholtag

Wichtig: Bitte beachten Sie die Kennzeichnung für Gepäckstücke

Unterwegs mit Bus & Bahn

Mobil zu sein und notwendige Wege bewältigen zu können, ist für die meisten Menschen eine Selbstverständlichkeit. Es gibt jedoch eine Reihe von Personen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind. Die Verkehrsunternehmen bieten daher eine Reihe von Dienstleistungen und Angeboten, um Kundinnen und Kunden mit einer Beeinträchtigung ein bequemes Reisen mit Bus und Bahn anzubieten.

Barrierefrei Reisen mit den ÖBB

ÖBB Services für Reisende mit Behinderung

Zugausstattungen

  • Nahverkehr: die meisten S-Bahn- und Regionalexpresszüg (REX) sind als Niederflurfahrzeuge barrierefrei zugänglich, ein vorgebuchter Mobilitätsservice ist hier nicht erforderlich. Bitte informieren Sie sich in der Fahrplanauskunft, ob Ihr Verkehrsmittel barrierefrei ausgestattet ist.
  • Fernverkehr: In vielen nationalen und internationalen Zügen des Fernverkehrs setzen die ÖBB Wagen ein, die besonders für Personen mit Rollstuhl geeignet sind. Sie verfügen über ein barrierefreies WC und sind in unseren Fahrplänen mit einem Rollstuhlsymbol und mit dem Hinweis "mit Rollstuhlstellplatz" bzw. "mit rollstuhltauglichem WC" gekennzeichnet. Auch der Einstiegsbereich ist ebenfalls mit einem gut sichtbaren Rollstuhlsymbol versehen. Je nach Wagengattung können Sie mehrere Rollstuhlstellplätze inklusive jeweils einen Sitzplatz für eine Begleitperson kostenlos reservieren. In manchen Zügen befinden sich die Rollstuhlplätze in der 1. Klasse. Dann reisen Passagiere mit Rollstuhl und ihre Begleitperson natürlich auch mit Tickets der 2. Klasse. Der "Am-Platz-Service" von Speisen und Getränken wird ebenfalls angeboten
Züge im Detail
  • Railjet (RJ/RJX): spezielle Ausstattung mit barrierenfreien WC, Rollstuhlstellplätze, fahrzeuggebundener Hebelift, Steckdosen zum Laden von Rollstuhlbatterien, taktile Elemente, eigene Plätze für Blindenführhunde
  • EC (Eurocity) und IC (Intercity): Rollstuhlplätze, rollstuhltaugliches WC, akkustische Informationen, Schwerbehindertenplätze
  • Nachtzug Nightjet (NJ): Für Reisende im Rollstuhl und einer Begleitperson ist es im Multifunktionswagen (MFW) möglich bequem in einem Liegewagenabteil in unseren ÖBB Nachtzügen zu reisen. Die Bezahlung des Aufpreises für den Liegeplatz (auch Begleitperson) kann aus verkaufstechnischen Gründen nur im Zug direkt beim Bordservice erfolgen. Für blinde Reisende die mit einem Assistenzhund unterwegs sind ist es möglich dieses Abteil zur alleinigen Benutzung oder mit einer eventuellen Begleitperson für Nachtreisen zu buchen.
ÖBB Ermäßigungen für Reisende mit Behinderung

Mit Ihrem Behindertenpass reisen Sie um 50% günstiger mit den ÖBB in ganz Österreich (keine eigene Ermäßigungskarte erforderlich).

Um das Angebot nutzen zu können, benötigen Sie einen Österreichischen Behindertenpass oder Schwerkriegsbeschädigtenausweis mit mindestens 70% Behinderung oder dem Eintrag "Der/die InhaberIn des Passes kann die Fahrpreisermäßigung nach dem Bundesbehindertengesetz in Anspruch nehmen." Begleitperson bzw. ein Assistenzhund reisen bei entsprechendem Vermerk im Behindertenpass gratis mit.

Barrierefreies Reisen mit dem Bus

Leider ist der Ein- und Ausstieg sowie die Beförderung eines Reisenden mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität aufgrund der Bauart der Busse, einschließlich der Busbahnhöfe und Bushaltestellen, nicht uneingeschränkt möglich. Die Busse im Nah- und Fernverkehr sind mit teilweise Hubliften und/oder Rampen ausgestattet, die den Zugang für Personen im Rollstuhl ermöglichen. Diese Busse verfügen auch über einen Rollstuhlplatz. Eine Reservierung des vorhandenen Rollstuhlplatzes ist jedoch meist nicht möglich und steht nur bei freier Kapazität zur Verfügung.

Eine Beförderung von mobilitätseingeschränkten Reisenden mit orthopädischen Hilfsmitteln (mechanische oder elektrische Rollstühle, Rollatoren oder Gehgestelle) ist nur dann gewährleisten, wenn ein entsprechender Rollstuhlplatz verfügbar ist. Handbetriebene Fahrradrollstühle, sogenannte "Handbikes", können aus Platzgründen nicht befördert werden.

Blinde Reisende, Reisende mit Rollstuhl und Schwerkriegsbeschädigte ab einem Behinderungsgrad gemäß Behindertenausweis von mindestens 70% können kostenlos eine Begleitperson mitnehmen. Dies gilt ebenso für Reisende mit Behinderungen, deren Behindertenpass den Vermerk "Der Inhaber des Passes bedarf einer Begleitperson" enthält und für ausländische Reisende, die den Bedarf einer Begleitperson mit amtlichen Dokumenten nachweisen können.

Assistenzhunde mit entsprechendem Brustgeschirr und Dokumenten reisen kostenlos in den Bussen mit.

Bitte informieren Sie sich bei uns im Kundenzentrum oder in der Fahrplanauskunft, ob Ihre gewählte Busverbindung ein barrierefreies Reisen ermöglicht.

Ihre Rechte als Fahrgast

Fahrgastrechte gelten im nationalen und internationalen Eisenbahnverkehr. Bei Verspätung, Zugausfall und versäumtem Anschlusszug wegen Verspätung bieten Ihnen die Verkehrs- bzw. Eisenbahnunternehmen Entschädigung und Unterstützung.

Zugausfall oder Verspätung vor oder während der Reise

Grundsätzlich haben Sie bei Verspätungen ab 60 Minuten Anrecht auf eine Entschädigung von 25%, ab 120 Minuten von 50% des einfachen Fahrpreises Ihres ÖBB-Tickets. Liegt dieser Entschädigungswert unter € 4,- , wird er nicht entrichtet. Für internationale Passangebote, die Österreichcard, Pauschalangebote sowie Zeitkarten gelten spezielle Entschädigungsbedingungen der ÖBB.

Bei ausschließlicher Nutzung von Zügen des Nah- und Regionalverkehres (mit der Zuggattung Regionalzug, Regional-Express, Cityjet Xpress oder S-Bahn in den Fahrplänen bezeichnet), ohne dass diese aufgrund einer gemeinsamen Fahrkarte im Verbindung mit Zügen des Fernverkehres genützt werden, bestehen im Verspätungsfall keine Ansprüche auf Entschädigung.

Versäumen des letzten Anschlusszuges

Können Sie den auf der Fahrkarte angegebenen Zielort Ihrer Reise wegen des Versäumens eines Anschlusses, das durch einen verspäteten Zug verursacht wurde, nicht mehr am selben Tag erreichen, haben Sie Anrecht auf Ersatz der Kosten für die Benachrichtigung Ihrer Angehörigen oder anderer Sie erwartenden Personen sowie der Kosten für eine Hotelübernachtung bis maximal € 80,- oder die Kosten für die Weiterfahrt mit einem anderen öffentlichen Verkehrsmittel (bzw. wenn kein solches mehr zur Verfügung steht, mit einem Taxi) bis maximal € 50,-.

Wie kommen Sie zu Ihrer Entschädigung?

Die Geltendmachung Ihrer Ansprüche auf Entschädigung ist ausschließlich direkt über die ÖBB möglich.

Um Ihre Entschädigungsansprüche geltend zu machen, benötigen Sie das Formular "Antrag auf Entschädigung und Refundierung bei Zugverspätungen". Sie erhalten dieses Formular hier zum Download, im verspäteten Zug oder am Bahnhof bei an den ÖBB Personenkassen bzw. bei MOBILITO am Bahnhof Bischofshofen. Senden Sie bitte das vollständig ausgefüllte Formular mit dem Original Ihrer Fahrkarte(n) sowie eventuell vorhandenen Verspätungsbestätigungen, Bescheinigungen und Rechnungen an ÖBB Personenverkehr AG, Kundenservice, Betreff "Refundierung", Postfach 75, 1020 Wien oder geben Sie es bei den ÖBB Personenkassen bzw. bei MOBILITO am Bahnhof Bischofshofen ab.

Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte

Sie sind von einer Verspätung oder Annullierung betroffen? Sie haben keine Information erhalten? Die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte hilft Ihnen, wenn Sie eine Beschwerde gegen ein Flug-, Bahn-, Bus-, oder Schiffsunternehmen haben.

Für unsere Reisebüro-Kundinnen und -Kunden: Wenn Sie im Falle einer Unstimmigkeit in Bezug auf Ihre Buchung mit der Entscheidung von MOBILITO nicht einverstanden sind, können Sie sich an die kostenlose und unabhängige Schlichtungs- und Durchsetzungsstelle wenden. Nutzen Sie hierfür das Schlichtungsformular auf www.passagier.at. Sollte die elektronische Übermittlung nicht möglich sein, senden Sie die Unterlagen per Post an: Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte, Flug Linke Wienzeile 4/1/6, 1060 Wien.