Ihre Rechte als Fahrgast

FAHRGASTRECHTE GELTEN IM NATIONALEN UND INTERNATIONALEN EISENBAHNVERKEHR.

Bei Verspätung, Zugausfall und versäumtem Anschlusszug wegen Verspätung bieten Ihnen die Verkehrs- bzw. Eisenbahnunternehmen Entschädigung und Unterstützung.

Zugausfall oder Verspätung vor oder während der Reise

Grundsätzlich haben Sie bei Verspätungen ab 60 Minuten Anrecht auf eine Entschädigung von 25%, ab 120 Minuten von 50% des einfachen Fahrpreises Ihres ÖBB-Tickets. Liegt dieser Entschädigungswert unter € 4,- , wird er nicht entrichtet. Für internationale Passangebote, die Österreichcard, Pauschalangebote sowie Zeitkarten gelten spezielle Entschädigungsbedingungen der ÖBB.

Bei ausschließlicher Nutzung von Zügen des Nah- und Regionalverkehres (mit der Zuggattung Regionalzug, Regional-Express, Cityjet Xpress oder S-Bahn in den Fahrplänen bezeichnet), ohne dass diese aufgrund einer gemeinsamen Fahrkarte im Verbindung mit Zügen des Fernverkehres genützt werden, bestehen im Verspätungsfall keine Ansprüche auf Entschädigung.

► erfahren Sie mehr: Zugverspätung oder Zugausfall

 

Versäumen des letzten Anschlusszuges

Können Sie den auf der Fahrkarte angegebenen Zielort Ihrer Reise wegen des Versäumens eines Anschlusses, das durch einen verspäteten Zug verursacht wurde, nicht mehr am selben Tag erreichen, haben Sie Anrecht auf Ersatz der Kosten für die Benachrichtigung Ihrer Angehörigen oder anderer Sie erwartenden Personen sowie der Kosten für eine Hotelübernachtung bis maximal € 80,- oder die Kosten für die Weiterfahrt mit einem anderen öffentlichen Verkehrsmittel (bzw. wenn kein solches mehr zur Verfügung steht, mit einem Taxi) bis maximal € 50,-.

► erfahren Sie mehr: Anschlusszug versäumt?

 

Wie kommen Sie zu Ihrer Entschädigung?

Die Geltendmachung Ihrer Ansprüche auf Entschädigung ist ausschließlich direkt über die ÖBB möglich.

Um Ihre Entschädigungsansprüche geltend zu machen, benötigen Sie das Formular "Antrag auf Entschädigung und Refundierung bei Zugverspätungen". Sie erhalten dieses Formular hier zum Download, im verspäteten Zug oder am Bahnhof bei an den ÖBB Personenkassen bzw. bei MOBILITO am Bahnhof Bischofshofen. Senden Sie bitte das vollständig ausgefüllte Formular mit dem Original Ihrer Fahrkarte(n) sowie eventuell vorhandenen Verspätungsbestätigungen, Bescheinigungen und Rechnungen an ÖBB Personenverkehr AG, Kundenservice, Betreff "Refundierung", Postfach 75, 1020 Wien oder geben Sie es bei den ÖBB Personenkassen bzw. bei MOBILITO am Bahnhof Bischofshofen ab.

► erfahren Sie mehr: Fahrgastrechte & Erstattung

 

Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte

Sie sind von einer Verspätung oder Annullierung betroffen? Sie haben keine Information erhalten? Die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte hilft Ihnen, wenn Sie eine Beschwerde gegen ein Flug-, Bahn-, Bus-, oder Schiffsunternehmen haben.

► erfahren Sie mehr: Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte