Barrierefrei Reisen mit Bus und Bahn

Angebote und Services für Reisende mit Beeinträchtigungen

Unterwegs mit Bus und Bahn

Mobil zu sein und notwendige Wege bewältigen zu können, ist für die meisten Menschen eine Selbstverständlichkeit. Es gibt jedoch eine Reihe von Personen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind.

Die Verkehrsunternehmen bieten daher eine Reihe von Dienstleistungen und Angeboten, um Kundinnen und Kunden mit einer Beeinträchtigung ein bequemes Reisen mit Bus und Bahn anzubieten.


Barrierefrei Reisen mit den ÖBB

 

ÖBB Services für Reisende mit Behinderung
Zugausstattungen: 
  • Nahverkehr: die meisten S-Bahn- und Regionalexpresszüg (REX) sind als Niederflurfahrzeuge barrierefrei zugänglich, ein vorgebuchter Mobilitätsservice ist hier nicht erforderlich. Bitte informieren Sie sich in der Fahrplanauskunft, ob Ihr Verkehrsmittel barrierefrei ausgestattet ist.
  • Fernverkehr: In vielen nationalen und internationalen Zügen des Fernverkehrs setzen die ÖBB Wagen ein, die besonders für Personen mit Rollstuhl geeignet sind. Sie verfügen über ein barrierefreies WC und sind in unseren Fahrplänen mit einem Rollstuhlsymbol und mit dem Hinweis "mit Rollstuhlstellplatz" bzw. "mit rollstuhltauglichem WC" gekennzeichnet. Auch der Einstiegsbereich ist ebenfalls mit einem gut sichtbaren Rollstuhlsymbol versehen. Je nach Wagengattung können Sie mehrere Rollstuhlstellplätze inklusive jeweils einen Sitzplatz für eine Begleitperson kostenlos reservieren. In manchen Zügen befinden sich die Rollstuhlplätze in der 1. Klasse. Dann reisen Passagiere mit Rollstuhl und ihre Begleitperson natürlich auch mit Tickets der 2. Klasse. Der "Am-Platz-Service" von Speisen und Getränken wird ebenfalls angeboten
    • Railjet (RJ/RJX): spezielle Ausstattung mit barrierenfreien WC, Rollstuhlstellplätze, fahrzeuggebundener Hebelift, Steckdosen zum Laden von Rollstuhlbatterien, taktile Elemente, eigene Plätze für Blindenführhunde
    • EC (Eurocity) und IC (Intercity): Rollstuhlplätze, rollstuhltaugliches WC, akkustische Informationen, Schwerbehindertenplätze
    • Nachtzug Nightjet (NJ): Für Reisende im Rollstuhl und einer Begleitperson ist es im Multifunktionswagen (MFW) möglich bequem in einem Liegewagenabteil in unseren ÖBB Nachtzügen zu reisen. Die Bezahlung des Aufpreises für den Liegeplatz (auch Begleitperson) kann aus verkaufstechnischen Gründen nur im Zug direkt beim Bordservice erfolgen. Für blinde Reisende die mit einem Assistenzhund unterwegs sind ist es möglich dieses Abteil zur alleinigen Benutzung oder mit einer eventuellen Begleitperson für Nachtreisen zu buchen.

ÖBB Ermäßigungen für Reisende mit Behinderung

Mit Ihrem Behindertenpass reisen Sie um 50% günstiger mit den ÖBB in ganz Österreich (keine eigene Ermäßigungskarte erforderlich)

Um das Angebot nutzen zu können, benötigen Sie einen Österreichischen Behindertenpass oder Schwerkriegsbeschädigtenausweis mit mindestens 70 % Behinderung oder dem Eintrag "Der/die InhaberIn des Passes kann die Fahrpreisermäßigung nach dem Bundesbehindertengesetz in Anspruch nehmen." Begleitperson bzw. ein Assistenzhund reisen bei entsprechendem Vermerk im Behindertenpass gratis mit.

 


Barrierefreies Reisen mit dem Bus

Leider ist der Ein- und Ausstieg sowie die Beförderung eines Reisenden mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität aufgrund der Bauart der Busse, einschließlich der Busbahnhöfe und Bushaltestellen, nicht uneingeschränkt möglich. Die Busse im Nah- und Fernverkehr sind mit teilweise Hubliften und/oder Rampen ausgestattet, die den Zugang für Personen im Rollstuhl ermöglichen. Diese Busse verfügen auch über einen Rollstuhlplatz. Eine Reservierung des vorhandenen Rollstuhlplatzes ist jedoch meist nicht möglich und steht nur bei freier Kapazität zur Verfügung.

Eine Beförderung von mobilitätseingeschränkten Reisenden mit orthopädischen Hilfsmitteln (mechanische oder elektrische Rollstühle, Rollatoren oder Gehgestelle) ist nur dann gewährleisten, wenn ein entsprechender Rollstuhlplatz verfügbar ist. Handbetriebene Fahrradrollstühle, sogenannte "Handbikes", können aus Platzgründen nicht befördert werden.

Blinde Reisende, Reisende mit Rollstuhl und Schwerkriegsbeschädigte ab einem Behinderungsgrad gemäß Behindertenausweis von mindestens 70% können kostenlos eine Begleitperson mitnehmen. Dies gilt ebenso für Reisende mit Behinderungen, deren Behindertenpass den Vermerk "Der Inhaber des Passes bedarf einer Begleitperson" enthält und für ausländische Reisende, die den Bedarf einer Begleitperson mit amtlichen Dokumenten nachweisen können.

Assistenzhunde mit entsprechendem Brustgeschirr und Dokumenten reisen kostenlos in den Bussen mit.

Bitte informieren Sie sich bei uns im Kundenzentrum oder in der Fahrplanauskunft, ob Ihre gewählte Busverbindung ein barrierefreies Reisen ermöglicht.