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ERSTATTUNG VON TICKETS

Grundsätzlich werden ÖBB Tickets zum Normalpreis vor dem ersten Geltungstag ohne Abzug erstattet. Spezialtickets, z.B. Sparpreis-Sparschiene obliegen besonderem Umtausch- und Erstattungsbedingungen.
SVV – Tickets sind nicht erstattbar!

Passagiercharta:
Sie erhalten bei Verspätungen ab 60 Minuten 25%, ab 120 Minuten 50% des Beförderungspreises erstattet. Der Preis ist der am Fahrausweis ausgewiesene Fahrpreis plus Reservierungen und Zuschläge (nicht inbegriffen sind Buchungsgebühren).
Sollten Sie Ihre letzte Anschlussverbindung des Tages aufgrund einer Zugverspätung versäumt haben und mussten übernachten oder die Fahrt mit einem anderen Verkehrsmittel (Bus, Straßenbahn, U-Bahn) fortsetzen, können Sie einen Kostenersatz bis maximal € 80,00 (Nächtigung) oder € 50,00 (Verkehrsmittel) beantragen. Wenn es Ihnen nicht mehr möglich ist, Ihr Reiseziel mit einem öffentlichen Verkehrsmittel zu erreichen, gilt dieser Kostenersatz auch für Taxifahrten.

Bei ausschließlicher Inanspruchnahme von Nahverkehrszügen bzw. Wochen- oder Monatskarten entsteht kein Anspruch auf Entschädigung bei Zugverspätungen (ausgenommen persönliche, nicht übertragbare Jahreskarten).

Kein Anspruch auf Entschädigung besteht bei Verspätung oder Zug(teil)ausfall wenn


Umstände vorliegen, die nicht vermieden bzw. abgewendet werden konnten (z.B. Lawinen, Muren, Unwetterschäden, Einsatz von Rettungskräften, behördliche Streckensperre usw.)
die Verzögerung der Reise vom Reisenden selbst zu verantworten ist
die Verspätung oder der Zugausfall durch das Verhalten Dritter verursacht wurden (z.B. Streik, Suizid, usw.)
die Verzögerung vorab angekündigt war (z.B. bei geplanten Bauarbeiten)

Das Erstattungsformular erhalten Sie bei einer Personenkassa oder unter www.oebb.at/fahrgastrechte (innerhalb von 2 Monaten einreichbar).

 
 
 
 
 
 
 
 
Telefon: +43 (0) 6462 / 33030 Email: info@mobilito.at