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ERSTATTUNG VON TICKETS
Grundsätzlich werden ÖBB Tickets zum Normalpreis vor dem
ersten Geltungstag ohne Abzug erstattet. Spezialtickets, z.B. Sparpreis-Sparschiene
obliegen besonderem Umtausch- und Erstattungsbedingungen.
SVV – Tickets sind nicht erstattbar!
Passagiercharta:
Sie erhalten bei Verspätungen ab 60 Minuten 25%, ab 120 Minuten
50% des Beförderungspreises erstattet. Der Preis ist der am
Fahrausweis ausgewiesene Fahrpreis plus Reservierungen und Zuschläge
(nicht inbegriffen sind Buchungsgebühren).
Sollten Sie Ihre letzte Anschlussverbindung des Tages aufgrund einer
Zugverspätung versäumt haben und mussten übernachten
oder die Fahrt mit einem anderen Verkehrsmittel (Bus, Straßenbahn,
U-Bahn) fortsetzen, können Sie einen Kostenersatz bis maximal
€ 80,00 (Nächtigung) oder € 50,00 (Verkehrsmittel)
beantragen. Wenn es Ihnen nicht mehr möglich ist, Ihr Reiseziel
mit einem öffentlichen Verkehrsmittel zu erreichen, gilt dieser
Kostenersatz auch für Taxifahrten.
Bei ausschließlicher Inanspruchnahme von Nahverkehrszügen
bzw. Wochen- oder Monatskarten entsteht kein Anspruch auf Entschädigung
bei Zugverspätungen (ausgenommen persönliche, nicht übertragbare
Jahreskarten).
Kein Anspruch auf Entschädigung besteht bei Verspätung
oder Zug(teil)ausfall wenn
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Umstände
vorliegen, die nicht vermieden bzw. abgewendet werden konnten
(z.B. Lawinen, Muren, Unwetterschäden, Einsatz von Rettungskräften,
behördliche Streckensperre usw.) |
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die Verzögerung
der Reise vom Reisenden selbst zu verantworten ist |
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die Verspätung
oder der Zugausfall durch das Verhalten Dritter verursacht
wurden (z.B. Streik, Suizid, usw.) |
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die Verzögerung
vorab angekündigt war (z.B. bei geplanten Bauarbeiten) |
Das Erstattungsformular erhalten Sie bei einer Personenkassa oder
unter www.oebb.at/fahrgastrechte
(innerhalb von 2 Monaten einreichbar).
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